Tipps für sicheren Start in den Herbst

Am 23.09. ist Herbstanfang

Die Vorboten der herbstlichen Jahreszeit bergen gerade für Autofahrer viele Gefahren. Nasse, mit Laub bedeckte Straßen, morgendlicher Raureif und Nebel führen Jahr für Jahr zu schweren Verkehrsunfällen. Auch Unfälle mit Wildtieren häufen sich. Dazu kommt meist überhöhte Geschwindigkeit, weil sich viele Autofahrer noch nicht auf die neue Jahreszeit eingestellt haben.

 

Fahrzeug prüfen, Fahrstil anpassen, Winterreifenpflicht beachten

Wenn die Temperaturen sinken, haben Pkw mit Winterreifen einen erheblichen Haftungsvorteil auf nassen und mit Raureif bedeckten Straßen. Die am 4. Dezember 2010 in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung regelt, dass Fahrzeuge bei Schnee, Eis und Matsch mit Winterreifen auszurüsten sind. Reifen mit dem "M+S"-Aufdruck (Matsch und Schnee) sind Pflicht bei Glatteis, Schneematsch und Schneeglätte. Darunter fallen auch Ganzjahresreifen, die ebenfalls diesen Aufdruck tragen. Noch besser geeignet sind Reifen, auf denen zusätzlich zu "M+S" eine Schneeflocke in einem Bergpiktogramm abgebildet ist.

 

Auch wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind, müssen Sie darauf achten, dass das Fahrzeug - sofern es bei Schnee und Eis bewegt wird - mit Winterreifen ausgerüstet ist. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert eine Strafe von 40 Euro und einen Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg. Behindern Sie andere Verkehrsteilnehmer werden ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt fällig. Außerdem kann Ihre Kfz-Versicherung im Schadensfall Probleme machen.

 

Es gibt auch nach der Gesetzesanpassung keinen datierten Zeitpunkt, wann Sie auf Winterreifen wechseln sollten, jedoch hat sich die „O-bis-O-Regel“ bewährt. Das heißt, von Oktober bis Ostern (circa) sollten Sie Ihr Fahrzeug mit Winterreifen fahren. In jedem Fall ist es ratsam, lieber frühzeitig auf die passende Fahrzeugbereifung zu wechseln. Durch den erwartungsgemäß großen Andrang bei den Reifenhändlern und Kfz-Werkstätten sollten Sie sich bereits jetzt nach passenden Winterreifen erkundigen und einen Termin für den Reifenwechsel vereinbaren.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindest-Profiltiefe für Reifen beträgt 1,6 mm. Der ADAC empfiehlt allerdings, Reifen unter einer Profiltiefe von 4 mm nicht mehr für den Wintereinsatz zu verwenden. Neben den Reifen sollte auch das Fahrzeug selbst problemlos funktionieren. Lassen Sie deshalb die Lichtanlage (Abblendlicht, Fernlicht, Warnblinkanlage) und die Scheibenwischerblätter Ihres Fahrzeugs frühzeitig auf ordnungsgemäße Funktion überprüfen. Eine funktionstüchtige Scheibenwischeranlage ist für die nasse Jahreszeit unerlässlich. Schalten Sie das Abblendlicht bei trübem Wetter ein. So können sie andere Verkehrsteilnehmer besser erkennen. Mit einem Stofftuch oder Schwamm reinigen Sie beschlagene Fahrzeugscheiben von innen.

 

Unfälle mit Wildtieren

Im Herbst müssen Sie durch die Brunft verstärkt mit Wildwechsel rechnen. Gerade in Waldgebieten und in Senken kreuzen Tiere die Fahrbahn. Entsprechende Hinweisschilder („Achtung Wildwechsel“) warnen Sie frühzeitig. Denken Sie auch daran, dass nach einem ersten Wildwechsel weitere Tiere folgen können. Wenn Sie ein Tier noch rechtzeitig erkennen können, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und hupen Sie gegebenenfalls kurz. Können Sie einem Tier nicht mehr ausweichen, „verreißen“ Sie nicht das Lenkrad nach links oder rechts, sondern bremsen Sie und fahren Sie geradeaus weiter. Haben Sie ein Tier angefahren, sichern Sie unbedingt die Unfallstelle mit Hilfe der Warnblinkanlage und des Warndreiecks ab. Ziehen Sie das Tier an den Fahrbahnrand, um Folgeunfälle zu vermeiden. Verwenden Sie dazu in jedem Fall Handschuhe! Informieren Sie unbedingt die Polizei über den Unfall. Diese informiert dann den zuständigen Jäger bzw. das zuständige Forstamt. Es ist nicht erlaubt, das angefahrene Tier mitzunehmen, da Ihnen sonst eine Strafanzeige wegen Wilderei droht.

 

Bei Nebel runter vom Gas

Die Fahrt im Nebel birgt immer Gefahren, da die Sicht begrenzt ist und viele Autofahrer zu dicht auf ihren Vordermann auffahren. Bremsen Sie auf keinen Fall abrupt vor einer Nebelbank. Dies kann zu einem Auffahrunfall führen. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und rechnen Sie mit weiteren schlecht sichtbaren Verkehrsteilnehmern wie Radfahrern oder Fußgängern. Halten Sie Abstand zum Vordermann. Die Nebelschlussleuchte darf erst bei einer Sichtweite unter 50 Metern bzw. unter einer Geschwindigkeit von 50 km/h eingeschaltet werden. Orientieren Sie sich hierbei an den Fahrbahn-Leitpfosten. Diese sind im 50-Meter-Abstand aufgestellt. Verwenden Sie die Nebelschlussleuchte auf keinen Fall bei einer guten bis sehr guten Sichtweite. Dies kann Hinterherfahrende blenden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Bereich „Bürgerservice“, sowie beim Automobilclub ADAC unter www.adac.de. Spezielle Informationen zu Wildunfällen stellt der deutsche Jagdschutzverband unter www.jagd-online.de bereit.