Wie funktioniert eine Freiwillige Feuerwehr?

In einer Notlage wählen Sie die 112 und erwarten schnelle und professionelle Hilfe. Damit das funktioniert, muss vorher im Hintergrund schon sehr viel passiert sein. Erfahren Sie in diesem Artikel, wie eine Freiwillige Feuerwehr funktioniert. Lesen Sie, wer daran beteiligt ist und wer etwas dafür tun muss, damit die Hilfe auch kommen kann. Und erfahren Sie, dass genau diese Hilfe in vielen Ländern leider oft ausbleibt.

Die Stadt Oberkochen hat eine Freiwillige Feuerwehr. Das heißt, alle Feuerwehr-Kameradinnen und -Kameraden üben ihren Dienst als Ehrenamt aus. Unsere Feuerwehrangehörigen sind Schüler, Studenten, Berufstätige oder Selbstständige. Ausbildung und Einsatz sind komplett ehrenamtliche Tätigkeiten in der Freizeit.

Die nächste Berufsfeuerwehr ist auch nicht in Aalen oder in Heidenheim, sondern erst in Stuttgart und Ulm. In Baden-Württemberg muss eine Berufsfeuerwehr eingerichtet werden, wenn in der jeweiligen Stadt über 100.000 Einwohner wohnen.

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Was bedeutet Ehrenamt?

Eine Freiwillige Feuerwehr besteht - wie es der Name schon sagt - aus freiwilligen Frauen und Männern, die sich für den Dienst am Nächsten einsetzen. Im Gegensatz zu einer Pflichtfeuerwehr, von denen es nur wenige gibt, wird niemand zum Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr gezwungen. Sollten sich jedoch nicht genügend Freiwillige finden, muss die Gemeinde eine Pflichtfeuerwehr einsetzen und damit Bürgerinnen und Bürger, die für den Dienst in der Feuerwehr geeignet erscheinen, dazu verpflichten.

In Oberkochen gibt es genügend freiwillige Frauen und Männer, um den Betrieb der Feuerwehr sicherzustellen und aufrecht zu erhalten. Mit derzeit über 40 aktiven Kameradinnen und Kameraden ist die Freiwillige Feuerwehr Oberkochen gut aufgestellt.

So ganz freiwillig ist aber tatsächlich nur das Eintreten in die Freiwillige Feuerwehr. Denn mit dem Eintritt in die Feuerwehr verpflichtet sich die neue Feuerwehr-Kameradin bzw. der neue Feuerwehr-Kamerad nicht nur dazu, am Ausbildungsbetrieb teilzunehmen, sondern auch, im Alarmfall jederzeit schnellstmöglich zum Dienst anzutreten. Gerade dieser Dienst im Alarmfall stellt die Feuerwehrmitglieder jedoch immer mehr vor Herausforderungen. Lange nicht jede und jeder kann zu jeder Zeit den Arbeitsplatz verlassen. Oftmals würde ein Fehlen einer Person Störungen in Betriebsabläufen bedeuten. Immer wieder fehlt es auch bei Führungskräften im Unternehmen oder bei Geschäftsführern am Verständnis für den Dienst am Nächsten. Dabei ist auch dies ganz klar im Feuerwehrgesetz, an das sich auch Unternehmen halten müssen, geregelt:

Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen.

§ 15 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Es gibt jedoch auch gute Beispiele. Immer wieder kann ein Unternehmen als "Partner der Feuerwehr" ausgezeichnet werden. Mit einer solchen Auszeichnung kann sich die Feuerwehr bzw. die Gemeinde für die Unterstützung des Ehrenamts bedanken. Für Kameraden aus Oberkochen war dies zuletzt im Jahr 2016 die Firma RÖWAPLAN in Abtsgmünd, die gleich mehreren Kameraden, darunter einem aus Oberkochen, eine Freistellung im Einsatzfall gewährt.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Feuerwehr-Kameradinnen und Feuerwehr-Kameraden keinen Lohn und kein Gehalt. Mit einer Aufwandsentschädigung soll jedoch dafür gesorgt werden, dass niemand auf Kosten "sitzen bleibt" und Aufwände bspw. durch die Nutzung eines Pkw für die Fahrt zum Feuerwehrhaus oder für die Reinigung der privaten Kleidung nach einem schweißtreibenden Einsatz ersetzt werden. In aller Regel bezahlt der Arbeitgeber weiterhin das entsprechende Entgelt, wobei dieser unter bestimmten Vorausetzungen eine Erstattung von der jeweiligen Gemeinde einfordern kann.

Neben den Freiwilligen Feuerwehren gibt es in Deutschland auch noch Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehren, Betriebsfeuerwehren und die bereits oben erwähnten Pflichtfeuerwehren. Dort sind die Feuerwehrangehörigen aber nicht ehrenamtlich tätig, sondern ihm Rahmen ihrer Beschäftigung entweder als Berufsfeuerwehrmitglied oder Arbeitnehmer/in in einem Betrieb.

Gesetzliche Grundlage

Die Aufstellung einer Feuerwehr ist eine Aufgabe der Gemeinde. Dies ist im Feuerwehrgesetz geregelt. Diese Gesetzgebung ist Ländersache, sodass bei uns in Baden-Württemberg andere Regeln gelten, als in unserem Nachbarland Bayern. Viele Grundsätze sind jedoch in jedem Bundesland gleich.

Die Feuerwehr ist eine gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

§1 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Neben dem Feuerwehrgesetz regelt eine Feuerwehr meist im Rahmen ihrer Satzung weitere Grundlagen der Zusammenarbeit und dem Umgang. Weiterhin wird damit das Feuerwehrgesetz an der einen oder anderen Stelle konkretisiert und auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Auch wenn durch die Satzung weitere sogenannte "Kann-Aufgaben" erweitert werden, kann diese die "Pflicht-Aufgaben" einer Feuerwehr nicht beschneiden. Die Pflicht-Aufgaben der Feuerwehr sind im Feuerwehrgesetz beschrieben:

Die Feuerwehr hat

  1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
  2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

§ 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Dem gegenüber stehen die Kann-Aufgaben einer Feuerwehr, die durch die Gemeinde bestimmt werden können:

Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden

  1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und
  2. mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere der Brandschutzaufklärung und -erziehung sowie der Brandsicherheitswache.

§ 2 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg

Neben der Ausbildung sind oft die Kann-Aufgaben ein wesentlicher Bestandteil der Aktivitäten in der Feuerwehr. Die Brandverhütung beispielsweise beinhaltet die Beratung von Unternehmen und auch der Gemeinde selbst in Brandschutz-Fragen. So werden gemeinsam mit einem Vertreter der örtlichen Feuerwehr Brandschutzpläne aufgestellt und deren Umsetzung überwacht. Im Rahmen der Brandschutzerziehung finden Veranstaltungen in Schulen und Unternehmen statt, um das richtige Verhalten im Brandfall zu erläutern und zu üben sowie Sicherheit im Umgang mit Löschgeräten zu geben. Beispielsweise fand eine solche Unterweisung im Jahr 2017 für das Landratsamt statt.

Organisation

Die Freiwillige Feuerwehr wird von einem Kommandanten geführt. Dieser ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft der Wehr. An der Spitze einer Freiwilligen Feuerwehr steht jedoch der Bürgermeister der Gemeinde. Er ist rein formal der "oberste Feuerwehrmann". Als Organisation der Gemeinde ist die Feuerwehr und damit alle Feuerwehrangehörigen diesem unterstellt.

Jugendfeuerwehr

Um den Nachwuchs muss sich die Feuerwehr Oberkochen derzeit keine Sorgen machen. Die Jugendfeuerwehr in Oberkochen ist beliebt bei Mädchen und Jungen im Alter von 10 bis 17 Jahren. Dort werden sie spielerisch auf den Dienst in der Aktiven Wehr vorbereitet. Hier finden Sie weitere Informationen zur Jugendfeuerwehr.

Kreisfeuerwehrverband

Der Kreisfeuerwehrverband organisiert die Zusammenarbeit der Feuerwehren auf Ebene des Landkreises. Es handelt sich dabei um einen eingetragenen Verein. Die Aufgaben des Vereins sind in der Vereins-Satzung geregelt:

Zweck des Verbandes ist die Förderung des Feuerschutzes. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Betreuung und Förderung der Mitgliedsfeuerwehren sowie ihrer Jugend-, Altersabteilungen und der musiktreibenden Züge insbesondere durch die Vertretung der Interessen der Feuerwehren und Unterstützung bei der Aufgabenerfüllung.
b) Weiterbildung der Feuerwehrangehörigen sowie Austausch feuerwehrtechnischer Erfahrung
c) Unterstützung und Zusammenarbeit mit den am Brand- und Katastrophenschutz interessierten und dafür verantwortlichen Stellen.
d) Werbung für den Feuerwehrgedanken insbesondere durch die Verbesserung der Brandschutzerziehung und des vorbeugenden Brandschutzes.
e) Unterstützung von Feuerwehren bei der Durchführung von Kreisfeuerwehrtagen, insbesondere als Mittel der Öffentlichkeitsarbeit.
f) Unterstützung und Förderung gemeinnütziger, sozialer Einrichtungen der Feuerwehren.

§ 2 der Satzung des Kreisfeuerwehrverband Ostalb e.V.

Landesfeuerwehrverband / Feuerwehrverband Baden-Württemberg

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg repräsentiert und vertritt die Interessen der Feuerwehren gegenüber Öffentlichkeit, Verwaltung, Regierung sowie gegenüber den Feuerwehrträgern. Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg berät das Innenministerium zu fachspezifischen Feuerwehrthemen und arbeitet eng mit den Organisationen des Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes zusammen. Insgesamt fördert der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg das Feuerwehrwesen in Baden-Württemberg ebenso, wie soziale Einrichtungen der Feuerwehren.

Quelle: https://www.fwvbw.de/ueber-uns,36.html

Wie finanziert sich eine Freiwillige Feuerwehr?

Oder: Muss ich für einen Einsatz bezahlen?

Die Erledigung der Pflicht-Aufgaben ist für den Betroffenen grundsätzlich kostenfrei. So entstehen bspw. dem Besitzer einer Immobilie keine Kosten, wenn ein Schadenfeuer gelöscht werden muss. Die Kosten hierfür trägt in der Regel die Gemeinde. Gleiches gilt für die Befreiung von Personen aus Notlagen, bspw. bei einem Verkehrsunfall.

Bei der Ausführung der Kann-Aufgaben entstehen meist jedoch Kosten, die abhängig von der Art des Einsatzes doch der Betroffene übernehmen muss oder von einer Versicherung abgedeckt werden.

Für die Ausrüstung der Feuerwehr ist - wie oben beschrieben - die Gemeinde zuständig. Für verschiedene Maßnahmen, wie bspw. den Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges, können die Gemeinden jedoch Zuschüsse vom Bundesland bzw. vom Landkreis erhalten. Dennoch ist es für viele Gemeinden schwierig, ein neues Löschgruppenfahrzeug zu beschaffen, denn hierfür fallen schnell Kosten von über 200.000 € an. Für Sonderfahrzeuge, bspw. eine Drehleiter, sind die Kosten noch deutlich höher. Durch Sammelbestellungen von Uniformen, Funkmeldeempfängern oder Fahrzeugen kann oftmals Geld gespart werden.

Feuerwehrangehörige

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die bzw. der körperlich und geistig in der Lage ist, im Feuerwehrdienst tätig zu sein, ist herzlich willkommen. In der Freiwilligen Feuerwehr Oberkochen sind nahezu alle Bevölkerungsgruppen vertreten: Natürlich Frauen und Männer, Schüler und Studenten, Angestellte und Arbeiter, türkisch- und deutschstämmige. Viele der Feuerwehrangehörigen sind schon seit der Jugendfeuerwehr mit dabei. Da die Jugendfeuerwehr Oberkochen bereits seit 1991 existiert, ist heute tatsächlich ein Großteil der Aktiven Wehr in der Jugendfeuerwehr "groß geworden". Aber natürlich gibt es auch "Quereinsteiger", die bspw. im Alter von 30 Jahren zur Freiwilligen Feuerwehr kommen.

In Deutschland engagieren sich - auf die Gesamtbevölkerung gesehen - etwa 1,25 % der Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich in der Freiwilligen Feuerwehr. In unserem Nachbarland Österreich sind es sogar fast 3 % (Quelle: Wikipedia). Der Anteil an nicht deutschstämmigen Feuerwehrangehörigen steigt zwar langsam an, ist aber dennoch eher gering. Oftmals liegt dies daran, dass die Strukturen einer Freiwilligen Feuerwehr aus der Heimat nicht bekannt sind, weil es diese Einrichtung dort einfach nicht gibt.

Blick in die Welt

Nicht überall auf der Welt gibt es ein Feuerlöschwesen wie in Deutschland.

Nicht allzu weit von uns, in Griechenland, gibt es nur sehr wenige Freiwillige Feuerwehren. Die Feuerwehr ist dort dem Zivilschutz unterstellt. Es gibt keine einheitliche Organisation, keine einheitliche Ausbildung und keine einheitliche Ausrüstung. Zudem ist die Ausrüstung meist aus Spenden oder privat durch die Feuerwehrangehörigen selbst finanziert.

Im Stadtstaat Singapur gibt es eine Berufsfeuerwehr. Obwohl es dort viele Hochhäuser gibt und bei einem Feuer potenziell höhere Gefahren bestehen, darf die Feuerwehr keine Sonderrechte auf dem Weg zur Einsatzstelle in Anspruch nehmen. Das heißt also, dass das Feuerwehrfahrzeug mit eingeschaltetem Sondersignal wie jeder andere auch an der roten Ampel warten muss. Daher gibt es auf vielen Feuerwachen wendige Motorräder, die wenigstens zwischen den anderen Autos durchfahren können und somit die ersten Feuerwehrleute schnell zum Einsatzort gelangen können. Hier finden Sie einen Bericht von einem Besuch bei den Kameraden in Singapur.

In den Vereinigten Arabischen Emiraten gibt es kein dichtes Netz an Feuerwehren. Das bedeutet teilweise eine sehr lange Anfahrt für die Löschfahrzeuge. Da auch oftmals keine Löschwasserentnahmestellen vor Ort sind, wird das Löschwasser mit großen Tanklastern zur Einsatzstelle gebracht. Die Motivation der Feuerwehrangehörigen ist teilweise eingeschränkt. Wenn gerade Pause ist, dann darf kein Einsatz dazwischenkommen. Der Aufbau eines Feuerlösch-Wesens fand zumindest in den vergangenen Jahren oft mit deutscher Unterstützung und nach deutschem Vorbild statt.

Diese Beispiele sollen nur verdeutlichen, dass wir in Deutschland sehr gut aufgestellt sind und nicht alles als Selbstverständlichkeit hingenommen werden darf. Sicherlich gibt es auch in den genannten Ländern andere Beispiele.