Schneller, als die Feuerwehr erlaubt

Eine Frau überholte auf einer zweispurigen Stadtstraße ein Feuerwehrauto, das mit Tempo 80, eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn unterwegs war. Während des Überholmanövers scherte das Feuerwehrfahrzeug links aus und streifte den Mini. Den Schaden von 2000 € wollte die Frau von der Feuerwehr ersatzt haben und klagte.

Das Landegericht wies die Klage ab (Az. 10 O 1964/10), da sich nicht die Feuerwehr, sondern die Klägerin falsch verhalten habe. Sie sei zu schnell gefahren und habe die Einsatzkräfte behindert. Ihr könnte nun ein Ordnungswidrigkeitsverfahren drohen.

 

Quelle und ©: ADAC Motorwelt, Heft 10, Oktober 2011