Rechnung nach dem Unfall

Kommunen können für mehr Feuerwehreinsätze Kostenersatz verlangen

In anderen Bundesländern flattert nach Verkehrsunfällen für den Feuerwehreinsatz fast immer eine Rechnung ins Haus. Baden-Württemberg zieht jetzt erst nach. Bezahlen muss in der Regel die Autoversicherung.

 

ALFRED WIEDEMANN

 

Stuttgart Wenns brennt oder wenn sonst Lebensgefahr droht, dann rückt die Gemeindefeuerwehr an - und schreibt dafür grundsätzlich keine Rechnung. "Die Feuerwehr hilft in Notsituationen - und zwar kostenfrei", versicherte Innenminister Heribert Rech (CDU) gestern in Stuttgart. Das ändere sich auch mit dem neuen Feuerwehrgesetz nicht. Der Gesetzentwurf ist noch in der Anhörung bei den Kommunalverbänden, beim Landesfeuerwehrverband und der Versicherungswirtschaft. Bisher schon gibt es in manchen Fällen aber Rechnungen für Einsätze: Kostenersatz können die Gemeinden bei vorsätzlicher Brandstiftung fordern oder auch bei technischer Hilfeleistung, wenn diese nicht zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen dient - wenn eine Katze von einem Baum geholt werden muss, konnten Kommunen schon eine Rechnung stellen. Auch nach Verkehrsunfällen kann bereits Kostenersatz verlangt werden: Wenn abgesperrt, wenn Blech weggeräumt oder ausgelaufenes Öl beseitigt werden muss. Nicht aber fürs Bergen der Opfer.

 

Mit dem neuen Gesetz kann es für alle Kosten von Einsätzen der Feuerwehr, die durch Kraftfahrzeuge veranlasst wurden, eine Rechnung geben - also auch fürs Bergen oder Löschen eines Autos. "Mit der Änderung soll vor allem Gemeinden geholfen werden, über deren Gebiet unfallträchtige Autobahnen oder Bundesstraßen verlaufen", sagte Rech. Die Südwest-Gemeinden bleiben bisher auf den Kosten für ihre Feuerwehr sitzen. In zwei Drittel aller Bundesländer muss dagegen der Halter des Fahrzeugs heute schon bei Verkehrunfällen fast immer ür den Feuerwehreinsatz bezahlen, die Auto-Versicherung springt in der Regel ein. Rech will mit dieser "Ungleichbehandlung" Schluss machen: "Warum sollen unsere Gemeinden hier schlechter gestellt sein und am Ende alle Bürger die Rechnung bezahlen?"

 

Den Anstoß zu der Neuregelung gab 2005 der Landesrechnungshof. Die obersten Finanzprüfer in Karlsruhe stellten in einer Denkschrift fest, dass viele Gemeinden beim Abrechnen der Einsätze ihrer Feuerwehren viel Geld verschenkten. Der Kostenersatz sei oft zu niedrig kalkuliert, so reiche der Stundensatz pro Feuerwehrmann je nach Gemeinde von acht Euro bis 30 Euro, für den Einsatz einer Motorsäge würden mal fünf, mal 30 Euro pro Stunde berechnet - diese Sätze müssten aber überall kostendeckend sein.

 

Die Prüfer regten an, das Feuerwehrgesetz anzupassen, um Einsätze bei Autounfällen voll abrechnen zu können - wie in anderen Bundesländern auch. Mehr als 3000 der insgesamt über 93 000 Einsätze der Gemeindefeuerwehren jährlich im ganzen Land würden so zusätzlich kostenpflichtig, ermittelten die obersten Rechnungsprüfer in Karlsruhe, in weiteren 10 000 Fällen würden Feuerwehrleistungen bei Verkehrsunfällen, die bisher schon zum Teil berechnet würden, voll kostenpflichtig. Immerhin 3,6 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen seien auf diese Weise drin, schätzt der Landesrechnungshof. Geld für die Gemeinden, die ihre Feuerwehren auch unterhalten müssen.

 

Änderungen gibt es im neuen Feuerwehrgesetz beispielsweise auch noch beim Eintrittsalter: Mit 17 kann man künftig schon in die Einsatzabteilungen, nicht mehr erst mit 18 Jahren. Offiziell möglich wird auch ein Beurlauben vom Feuerwehrdienst, zum Beispiel zum Studium. Beides soll den Nachwuchs bei den Feuerwehren halten.

 

© Schwäbische Post 21.01.2009