Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg

Landtag beschließt Rauchwarnmelderpflicht

Jährlich sterben in Deutschland etwa 600 Menschen bei Bränden. 95% davon nicht durch das Feuer selbst, sondern durch eine Rauchgasvergiftung.

 

Rauchwarnmelder können zuverlässig - auch im Schlaf - vor der Gefahr warnen, damit sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen können.

 

Am 16. Juli 2013 hat nun der Landtag von Baden-Württemberg als 13. Bundesland eine lange von den Feuerwehren geforderte Rauchwarnmelderpflicht beschlossen.

 

Das Gesetz wurde am 22.07.2013 im Gesetzblatt veröffentlicht. Seitdem gilt die Verpflichtung, wenn die Baugenehmigung nach diesem Datum erteilt wurde. Soweit keine Baugenehmigung erteilt wurde, z. B. bei Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren, gilt die Verpflichtung, wenn das Gebäude bis zu diesem Tag noch nicht bezugsfertig war. Alle anderen Gebäude gelten als bestehende Gebäude, bei denen der jeweilige Eigentümer verpflichtet ist, bis spätestens 31.12.2014 Rauchwarnmelder zu installieren/installieren zu lassen.

 

Als Grundsicherung sind alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer in Wohnungen), sowie Rettungswege von solchen Räumen in derselben Nutzungseinheit (z. B. Flure und Treppen innerhalb von Wohnungen) jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten. Diese Vorschrift erstreckt sich sinngemäß auch auf Gasthöfe, Hotels, Gemeinschaftsunterkünfte, Heime und Kliniken. Neben dieser gesetzlichen Minimalausstattung können selbstverständlich weitere Räume (Wohn- / Esszimmer, Keller, Dachboden, Heizungsräume,…) als zusätzliche Sicherung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

 

Wie erwähnt, ist der jeweilige Eigentümer für den Einbau und auch ggf. den Austausch defekter Geräte verantwortlich, kann aber die Verpflichtung zur Sicherung der Betriebsbereitschaft (rechtzeitiger Batteriewechsel) an den Nutzer, z. B. den Mieter, übertragen.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem <link>Ratgeber und auf der Seite des Landes Baden-Württemberg.