Hilfsbereit und haftbar? Wie Ehrenamtliche versichert sind

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Das ZDF-Magazin "WISO" forschte im Bereich der Versicherung von Ehrenamtlichen nach:

 

23 Millionen Deutsche engagieren sich ehrenamtlich. Ohne sie würden wohl Sportvereine, karitative Organisationen und Rettungsdienste zusammenbrechen. Doch was ist, wenn etwas schief läuft, wenn es zu einem Unfall kommt? Wie sind die Ehrenamtlichen dann versichert? [...]

 

Haftungsausschluss

Verletzen sich Ehrenamtliche gegenseitig bei der Ausübung ihres Ehrenamtes, zum Beispiel bei einem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr, werden sie den betrieblich Beschäftigten gleichgestellt. Nach dem Sozialgesetzbuch VII bedeutet das: Wer demselben Verein angehört, kann sich nicht gegenseitig für Schäden haftbar machen.

 

WISO zeigte Fälle, in denen schwer verletzte Menschen durch diese Regelung, allein auf die mageren Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung angewiesen sind und keinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens haben.

 

Den vollständigen Beitrag finden Sie auf der Internetseite des ZDF.

 

Quelle: ZDF WISO, 17.11.2008