Wenn es auf der Autobahn kracht, ist es keine Seltenheit, dass andere Autofahrer anhalten. Doch nicht etwa um zu helfen, sondern um zu schauen und zu fotografieren. Nach Unfällen gibt es nach Angaben des ADAC immer mehr Behinderungen wegen sensationslustiger Zuschauer. Dabei ist ein solches Verhalten kein Kavaliersdelikt: Wer Rettungsarbeiten behindert, muss mit einem Bußgeld von mindestens 40 Euro, im schlimmsten Fall sogar mit 5 000 Euro rechnen. Außerdem können Gaffer wegen der Behinderung von Einsatzkräften auch in Haft genommen werden.
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Quelle: ADAC online
