Feuerlöscher: Dubiose Wartungsfirmen im Einsatz

Feuerlöscher im Notfall keine Hilfe

Wie die jüngste Vergangenheit zeigt, kommt es immer wieder zu Wohnungsbränden mit zum Teil tödlichem Ausgang. Feuerlöscher sind in solchen Fällen eine erste und oft lebensrettende Hilfe. Jedoch führen Wartungsfirmen oftmals keine fachkundige Überprüfung der Funktionsfähigkeit der zu wartenden Feuerlöscher durch.

 

In Deutschland sterben jährlich durch Wohnungsbrände im Schnitt 1.700 Menschen. Bewohner von Häusern mit mehr als acht Stockwerken sind aufgrund der oft langen Fluchtwege besonders gefährdet. Werner Klein, Experte für Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Baden Württemberg, sieht es daher als wichtigste Voraussetzung an, dass die Funktionsfähigkeit der bereitgestellten Feuerlöscher in diesen Häusern durch eine korrekte Wartung gewährleistet ist. Nach Recherchen von „Ratgeber Technik“ (ARD) sind gegenwärtig bundesweit dubiose Wartungsfirmen im Einsatz, die als „schwarze Schafe der Branche“ ihre Wartungsarbeiten nicht fachgerecht durchführen. Hierbei werden nur neue Prüfsiegel angebracht. Die Treibgaspatrone, welche für die Funktionsfähigkeit des Feuerlöschers ausschlaggebend ist, wird weder herausgenommen noch überprüft. Für eine solche Überprüfung müsste die Prüfplombe zerstört und anschließend eine neue Prüfplombe angebracht werden. Weichen die Daten von Prüfsiegel und Prüfplombe voneinander ab, kann davon ausgegangen werden, dass die Treibgaspatrone im Inneren des Gerätes bei der Wartung nicht überprüft wurde. Ein Abweichen dieser beiden Daten von zehn Jahren ist hierbei keine Seltenheit.

 

„Bei Unklarheiten hinsichtlich der durchgeführten Wartung und der Funktionsfähigkeit der Feuerlöscher sollte man sich an den Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland wen-den, um die Wartung des Feuerlöschers prüfen zu lassen. Dies ist erforderlich, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen die Wartungsfirma durchsetzen zu können“, sagt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

 

Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Baden-Württemberg