Ratgeber: Gefahrlos ins neue Jahr

Jahr für Jahr entstehen in der Silvesternacht schwere Brände, die oft durch Unachtsamkeit ausgelöst werden. Verletzungen und schwere Verbrennungen durch Feuerwerkskörper sind oft die Folgen, die durch den falschen Umgang mit der Pyrotechnik entstehen. Einen großen Anteil zu Unfällen an Silvester tragen Feuerwerkskörper, die nicht für den deutschen Markt zugelassen sind, bei. Darunter finden sich gefälschte Importe, aber auch selbst gebastelte Böller und Raketen, welche enormen Schaden verursachen können. Feuerwerkskörper, die in Deutschland auf legalem Weg erworben wurden, sind mit einer Prüfnummer der Bundesanstalt für Materialprüfung gekennzeichnet. Fehlt diese Kennzeichnung, sollten Sie misstrauisch werden. Genaue Informationen zu den Prüfnummern und geprüften Feuerwerkskörpern finden Sie in diesem Ratgeber.

Silvesterparty vorbereiten, Silvesterfeuerwerk zünden

  • Achten Sie bereits beim Kauf darauf, dass die Verpackung der Feuerwerkskörper nicht beschädigt ist. Bewahren Sie die Knallkörper bis zum Silvesterabend an einem sicheren Ort auf.
  • Verwenden Sie keine Feuerwerkskörper ohne Kennzeichnung, importierte Grauware oder selbstgebastelte Pyrotechnik. Diese können schwere Verletzungen verursachen - ebenso sind sie nicht für den deutschen Markt zugelassen.
  • Brennen Sie Feuerwerkskörper nur zwischen Silvester, 18 Uhr und Neujahr, 7 Uhr ab. Das Abbrennen in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen und Fachwerkhäusern ist verboten. Bitte beachten Sie hierbei auch die durch Städte und Gemeinden erlassenen Sonderregelungen.
  • Schließen Sie während des Silvesterfeuerwerks (Dach-)Fenster und Türen.
  • Nehmen Sie keine Änderungen an den Feuerwerkskörpern vor.
  • Verwenden Sie Feuerwerkskörper, mit Ausnahme von Tischfeuerwerk, nur im Freien.
  • Entfernen Sie sich nach dem Anzünden zügig vom Knallkörper und halten Sie einen Mindestabstand ein!
  • Zünden Sie "Blindgänger" und nicht vollständig abgebranntes Feuerwerk unter keinen Umständen ein zweites Mal, sondern übergießen Sie dieses nach etwas Wartezeit mit Wasser!
  • Zünden Sie Böller niemals aus der Hand!
  • Werfen Sie keine Böller und Klein-Feuerwerk auf Personen, Tiere und brennbares Material!
  • Richten Sie Leuchtraketen so aus, dass sie nicht in andere Häuser oder Personen steuern.
  • Bewahren Sie noch nicht gezündete Feuerwerkskörper während des Silvesterfeuerwerks in sicherer Reichweite auf.
  • Achten Sie beim Dekorieren Ihrer Wohnung darauf, dass Sie das Dekorationsmaterial (Luftschlangen, Girlanden etc.) nicht in der Nähe von offenen Flammen wie z. B. Kerzen anbringen.
  • Stellen Sie Tischfeuerwerk immer auf eine stand- und feuerfeste Unterlage und zünden Sie dieses nicht in der Nähe von brennbaren Materialien!
  • Verwenden Sie beim Bleigießen ebenfalls eine stand- und feuerfeste Unterlage!

Tipp: Schwer entflammbares Dekorationsmaterial leistet besseren Widerstand gegen Hitze und Feuer und ist zum annähernd selben Preis normalen Dekorationsmaterials erhältlich.

Tipp: Verwenden Sie für Leuchtraketen eine leere Flasche oder einen Getränkekasten als Starthilfe.

Durchblick - Prüfnummern auf Feuerwerkskörpern

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Sie gewährleistet als materialtechnische und chemischtechnische Bundesanstalt Sicherheit in Technik und Chemie durch Forschung und Entwicklung, Prüfung, Analyse, Zulassung, Beratung und Information mit dem Ziel, die Entwicklung der deutschen Wirtschaft zu fördern.

Im Dezember jeden Jahres ist die BAM besonders oft in den Medien. Dann beginnt die Zeit, in der Feuerwerkskörper für Silvester verkauft werden. In der Presse und im Fernsehen erscheinen Hinweise zur richtigen Handhabung und die Medien erinnern daran, dass Feuerwerkskörper kein Spielzeug sind. Feuerwerkskörper gehören zu den pyrotechnischen Gegenständen. Sie enthalten explosionsgefährliche Stoffe, die bei unsachgemäßer Verwendung gefährliche Verletzungen verursachen können. Damit das Risiko möglichst gering bleibt, prüft die BAM Feuerwerkskörper auf ihre Sicherheit. Nur Artikel, die diese Prüfungen bestehen, werden von der BAM zugelassen. 2008 wurden 202 neue Feuerwerkskörper geprüft. Nur 146 von ihnen erhielten eine Zulassung.

Es wird jedoch nicht nur geprüft, ob pyrotechnische Gegenstände in ihrer Handhabung sicher sind. Die Experten für Explosivstoffe untersuchen auch Gefahren, die beim Transport und bei der Lagerung von Feuerwerksartikeln entstehen können. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen die Unterschiede zwischen den Brandklassen, achten Sie beim Feuerwerkskauf sorgfältig auf die neue europaweite Kennzeichnung.

Kategorien von Feuerwerk

Der europäische Gesetzgeber hat die folgenden Kategorien für die Kennzeichnung von Feuerwerk festgelegt:

  • Kategorie 1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen und die in geschlossenen Bereichen verwendet werden sollen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Wohngebäuden vorgesehen sind. Verkauf an Personen ab 12 Jahren.
  • Kategorie 2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Lärmpegel besitzen und die zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen sind. Verkauf an Personen ab 16 Jahren.
  • Kategorie 3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen, die zur Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet. Verkauf an Personen ab 18 Jahren.
  • Kategorie 4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind (so genannte "Feuerwerkskörper für den professionellen Gebrauch") und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährdet.
  • Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Verkauf an Personen ab 18 Jahren.
  • Kategorie T2: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die zur Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind. Verkauf an Personen mit Fachkenntnissen.
  • Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, die eine geringe Gefahr darstellen. Verkauf an Personen ab 18 Jahren.
  • Kategorie P2: Pyrotechnische Gegenstände außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater, die zur Handhabung oder Verwendung nur durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen sind. Verkauf an Personen mit Fachkenntnissen.

Weitere Informationen zu der EU-Richtlinie finden sie hier.